Private wie geschäftliche Elektrofahrzeughalter sind dazu berechtigt, ihre THG-Quote zu veräußern. Wichtig ist, dass der Name des Fahrzeughalters dem Antragsteller entspricht. Pro Antragsteller können ebenfalls mehrere Fahrzeuge für die Auszahlung der Prämie registriert werden.

Der einzige Unterschied besteht in der Art der Registrierung: Gewerbliche Kunden bekommen die entsprechende Umsatzsteuer der Prämie zusätzlich ausgezahlt.