Konzerne, die in Deutschland mit Diesel oder Benzin handeln, sind gesetzlich verpflichtet, einen Teil zur Minderung der Treibhausgase beizutragen. Dieser wird durch die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) verbindlich vorgeschrieben. Eine Möglichkeit, die THG-Quote einzuhalten, ist der Ankauf von Quoten aus geschäftlichen und privaten CO2-Einsparungen.